1 — Vertragsabschluss
0 € — keine Zahlung bei Auftrag.
Wir verkaufen überprüfbare Zusagen, keine Versprechen. So sichern wir Ihr Bauvorhaben ab — vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme.
Vor Baubeginn wird keine Anzahlung verlangt: Sie zahlen nur für tatsächlich ausgeführte Arbeiten.
0 € — keine Zahlung bei Auftrag.
Anfangsanzahlung von 10 %.
Wöchentliche oder vierzehntägige Abrechnungen nach tatsächlichem Baufortschritt.
Restzahlung bei Übergabe der Arbeiten.
Der Bauzeitenplan ist vertraglich und mit Verzugsstrafen abgesichert, die vertraglich festgelegt und auf 6 % der Auftragssumme begrenzt sind. Die einzigen zulässigen Verschiebungsgründe sind vertraglich festgelegt: Unwetter und Unterbrechung der Fährverbindungen — eine inselspezifische Randbedingung.
Wir arbeiten mit einer zehnjährigen Gewährleistungsversicherung (décennale), die unsere Tätigkeiten und die Inseln abdeckt (Nachweis auf Anfrage). Sie haben ein direktes Klagerecht gegen den Versicherer (Art. L.124-3 franz. Versicherungsgesetz) sowie die gesetzlichen Garantien: Fertigstellung (1 Jahr), Funktionstüchtigkeit (2 Jahre) und Zehnjahresgarantie (10 Jahre).
