Unsere Zusagen

Wir verkaufen überprüfbare Zusagen, keine Versprechen. So sichern wir Ihr Bauvorhaben ab — vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme.

Anzahlungspolitik

Vor Baubeginn wird keine Anzahlung verlangt: Sie zahlen nur für tatsächlich ausgeführte Arbeiten.

1 — Vertragsabschluss

0 € — keine Zahlung bei Auftrag.

2 — Baubeginn

Anfangsanzahlung von 10 %.

3 — Während der Bauzeit

Wöchentliche oder vierzehntägige Abrechnungen nach tatsächlichem Baufortschritt.

4 — Abnahme

Restzahlung bei Übergabe der Arbeiten.

Garantierter Terminplan

Der Bauzeitenplan ist vertraglich und mit Verzugsstrafen abgesichert, die vertraglich festgelegt und auf 6 % der Auftragssumme begrenzt sind. Die einzigen zulässigen Verschiebungsgründe sind vertraglich festgelegt: Unwetter und Unterbrechung der Fährverbindungen — eine inselspezifische Randbedingung.

Garantien & Versicherung

Wir arbeiten mit einer zehnjährigen Gewährleistungsversicherung (décennale), die unsere Tätigkeiten und die Inseln abdeckt (Nachweis auf Anfrage). Sie haben ein direktes Klagerecht gegen den Versicherer (Art. L.124-3 franz. Versicherungsgesetz) sowie die gesetzlichen Garantien: Fertigstellung (1 Jahr), Funktionstüchtigkeit (2 Jahre) und Zehnjahresgarantie (10 Jahre).

Quellen — Franz. Versicherungsgesetz, Art. L.124-3 (Direktklage) und L.243-2 (Pflichtangabe auf Angeboten und Rechnungen).
Ker Breizh Construction